Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 07.02.1990
Aktenzeichen: 324/88
Rechtsgebiete: Verordnung Nr. 3, Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Vorschriften:
Verordnung Nr. 3 Art. 1 Buchst. r | |
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1 Buchst. r |
Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr. 3 und Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr. 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein anhand der Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt worden sind, sofern sich diese Rechtsvorschriften im Rahmen der Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag halten ( vgl. das Urteil vom 6. Juli 1972 in der Rechtssache 2/72, Murru, Slg. 1972, 333 ).
URTEIL DES GERICHTSHOFES (ZWEITE KAMMER) VOM 7. FEBRUAR 1990. - ROSARIA VELLA, VERWITWETE SCADUTO UND ANDERE GEGEN ALLIANCE NATIONALE DES MUTUALITES CHRETIENNES. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: COUR DU TRAVAIL DE MONS - BELGIEN. - SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GLEICHSTELLUNG EINER ZEIT, FUER DIE EINE ENTSCHAEDIGUNG WEGEN ARBEITSUNFAEHIGKEIT GEWAEHRT WURDE, MIT EINER VERSICHERUNGSZEIT. - RECHTSSACHE 324/88.
Tenor:
Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr. 3 und Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein anhand der Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt worden sind.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.