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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 15.05.1975
Aktenzeichen: 92-74
Rechtsgebiete: VERORDNUNG ( EWG ) NR. 986/68
Vorschriften:
VERORDNUNG ( EWG ) NR. 986/68 ART. 1 BUCHSTABE C |
MIT DEM BEGRIFF " FETTGEHALT " IN ARTIKEL 1 BUCHSTABE C DER VERORDNUNG NR. 986/68 IST DER GEHALT AN FETT EINSCHLIESSLICH FETTARTIGER STOFFE WIE PHOSPHATIDE IN MAGERMILCHPULVER GEMEINT, SOWEIT BEI ANWENDUNG DER ÜBLICHERWEISE VERWENDETEN ANALYSEMETHODEN DIESE FETTARTIGEN STOFFE NICHT EXTRAHIERT WERDEN.
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 15. MAI 1975. - MELKPRODUKTENMAATSCHAPPIJ G. VAN DEN BERGH BV GEGEN PRODUKTSCHAP VOOR ZUIVEL. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VOM COLLEGE VAN BEROEP VOOR HET BEDRIJFSLEVEN. - RECHTSSACHE 92-74.
Entscheidungsgründe:
1 DAS COLLEGE VAN BERÖP VOOR HET BEDRIJFSLEVEN ERSUCHT DEN GERICHTSHOF MIT URTEIL VOM 10. DEZEMBER 1974, BEI DER KANZLEI EINGEGANGEN AM 12. DEZEMBER 1974, GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG UM ENTSCHEIDUNG DARÜBER, OB DER BEGRIFF " FETTGEHALT " IN ARTIKEL 1 BUCHSTABE C DER VERORDNUNG ( EWG ) NR. 986/68 DES RATES VOM 15. JULI 1968 ( ABL. L 169, S. 4 ) NICHT NUR DEN GEHALT AN REINEN MILCHFETTEN, SONDERN AUCH DEN GEHALT AN ANDEREN FETTARTIGEN STOFFEN, WIE PHOSPHATIDEN, IM MILCHPULVER UMFASST.
2/3 AUSWEISLICH DER AKTEN IST DER FIRMA VAN DEN BERGH DIE GEMEINSCHAFTSBEIHILFE FÜR EINE BESTIMMTE MENGE MAGERMILCHPULVER, DAS ZU FUTTERZWECKEN BESTIMMT WAR, MIT DER BEGRÜNDUNG VERSAGT WORDEN, DASS DIESES ERZEUGNIS NACH DER SOWOHL IN DER GEMEINSCHAFT ALS AUCH WELTWEIT GEBRÄUCHLICHSTEN UND DEN VORSCHRIFTEN DER ERNÄHRUNGS - UND LANDWIRTSCHAFTSORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN UND DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION ENTSPRECHENDEN ANALYSEMETHODE EINEN FETTGEHALT VON MEHR ALS 1,5 PROZENT AUFWEISE. DA DIE PHOSPHATIDE ALS FETTARTIGE, CHEMISCH VON REINEN FETTEN VERSCHIEDENE SUBSTANZEN WEDER NACH DIESER NOCH NACH DEN MEISTEN ANDEREN ANALYSEMETHODEN EXTRAHIERT WERDEN KÖNNTEN, IST NACH ANSICHT DER FIRMA DER ANHAND DER GENANNTEN METHODE ERMITTELTE FETTGEHALT DURCH ABZUG DES GESCHÄTZTEN PHOSPHATIDENANTEILS ZU BERICHTIGEN.
4/5 DER BEGRIFF FETTGEHALT WIRD IM GEMEINSCHAFTSRECHT NICHT NUR BEI DER BEIHILFE FÜR MAGERMILCH, SONDERN AUCH BEIM RICHTPREIS FÜR VOLLMILCH, BEIM INTERVENTIONSPREIS FÜR BUTTER UND BEI DEN MEISTEN ERZEUGNISSEN VERWENDET, DIE ZUR TARIFNUMMER 04.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS GEHÖREN. DER MINDEST - ODER HÖCHSTFETTGEHALT DIENT STETS ALS GRUNDKRITERIUM, ANHAND DESSEN DIE MITGLIEDSTAATLICHEN BEHÖRDEN IN DER PRAXIS DIE EINTARIFIERUNG DER GRUNDERZEUGNISSE UND VERARBEITUNGSERZEUGNISSE DES MILCHSEKTORS ÜBERPRÜFEN KÖNNEN.
6/8 DARAUS, DASS DAS FRAGLICHE KRITERIUM NUR EIN NÄHERUNGSWERT IST UND DASS FERNER EINE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFT FEHLT, DIE FÜR JEDES ERZEUGNIS NUR EINE ANALYSEMETHODE VORSIEHT, IST ZU ENTNEHMEN, DASS ES NICHT ENTSCHEIDEND AUF DIE DEFINITION DER MILCHFETTE IN CHEMISCHER HINSICHT ANKOMMT, SONDERN DARAUF, OB EINE AUSLEGUNG FÜR DIE MITGLIEDSTAATLICHEN BEHÖRDEN BEI DER ERLEDIGUNG IHRER KONTROLLAUFGABE PRAKTIKABEL IST. IN DER PRAXIS BEZEICHNET DER BEGRIFF " FETTGEHALT " DES MAGERMILCHPULVERS IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN DEN FETTGEHALT, WIE ER NACH DER ANGEWENDETEN ANALYSEMETHODE OHNE IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ERMITTELT WIRD. EINE AUSLEGUNG DES BEGRIFFS " FETTGEHALT ", WELCHE DIE MITGLIEDSTAATLICHEN BEHÖRDEN IM ERGEBNIS VERPFLICHTEN WÜRDE, DAS ANALYSEERGEBNIS IN IRGENDEINER WEISE ZU BERICHTIGEN, WÜRDE EINEN UNSICHERHEITSFAKTOR EINFÜHREN UND KOMMT DAHER NICHT IN BETRACHT.
9 DAHER IST DEM VORLEGENDEN GERICHT ZU ANTWORTEN, DASS MIT DEM BEGRIFF " FETTGEHALT " IN ARTIKEL 1 BUCHSTABE C DER VERORDNUNG NR. 986/68 DER GEHALT AN FETT EINSCHLIESSLICH FETTARTIGER STOFFE WIE PHOSPHATIDE IN MAGERMILCHPULVER GEMEINT IST, SOWEIT BEI ANWENDUNG DER ÜBLICHERWEISE VERWENDETEN ANALYSEMETHODEN DIESE FETTARTIGEN STOFFE NICHT EXTRAHIERT WERDEN.
Kostenentscheidung:
10 DIE AUSLAGEN DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, DIE ERKLÄRUNGEN VOR DEM GERICHTSHOF ABGEGEBEN HAT, SIND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG. FÜR DIE PARTEIEN DES AUSGANGSVERFAHRENS IST DAS VERFAHREN EIN ZWISCHENSTREIT IN DEM VOR DEM INNERSTAATLICHEN GERICHT ANHÄNGIGEN RECHTSSTREIT. DIE KOSTENENTSCHEIDUNG OBLIEGT DAHER DIESEM GERICHT.
Tenor:
AUS DIESEN GRÜNDEN
HAT
DER GERICHTSHOF
AUF DIE IHM VOM COLLEGE VON BERÖP VOOR HET BEDRIJFSLEVEN GEMÄSS URTEIL VOM 10. DEZEMBER 1974 VORGELEGTEN FRAGEN FÜR RECHT ERKANNT :
MIT DEM BEGRIFF " FETTGEHALT " IN ARTIKEL 1 BUCHSTABE C DER VERORDNUNG NR. 986/68 IST DER GEHALT AN FETT EINSCHLIESSLICH FETTARTIGER STOFFE WIE PHOSPHATIDE IN MAGERMILCHPULVER GEMEINT, SOWEIT BEI ANWENDUNG DER ÜBLICHERWEISE VERWENDETEN ANALYSEMETHODEN DIESE FETTARTIGEN STOFFE NICHT EXTRAHIERT WERDEN.
Ende der Entscheidung
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