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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 12.07.2005
Aktenzeichen: C-155/04
Rechtsgebiete: Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel, Richtlinie 2002/46/EG, EGV, Verordnung Nr. 3285/94, EUV
Vorschriften:
Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel Art. 3 | |
Richtlinie 2002/46/EG Art. 4 Abs. 1 | |
Richtlinie 2002/46/EG Art. 15 Abs. 2 Buchst. b | |
EGV Art. 95 | |
EGV Art. 28 | |
EGV Art. 30 | |
Verordnung Nr. 3285/94 Art. 1 Abs. 2 | |
Verordnung Nr. 3285/94 Art. 24 Abs. 2 Buchst. a | |
EUV Art. 6 Abs. 2 |
Ende der Entscheidung
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