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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 15.01.1998
Aktenzeichen: C-196/97 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung, EGV


Vorschriften:

EG-Satzung Art. 49
EGV Art. 169
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998. - Intertronic - F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-196/97 P.

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