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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 10.09.2002
Aktenzeichen: C-222/99
Rechtsgebiete: Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital, G Nr. 448 vom 29. Dezember 1998 mit den Finanzvorschriften für 1999 (Italien)


Vorschriften:

Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Art. 10
Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Art. 12 Abs. 1 Buchst. e
G Nr. 448 vom 29. Dezember 1998 mit den Finanzvorschriften für 1999 (Italien) Art. 11
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 10.09.2002 mit dem Aktenzeichen C-216/99


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