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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 06.03.1997
Aktenzeichen: C-23/96
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 6. März 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Streichung. - Rechtssache C-23/96.

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