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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 20.10.2000
Aktenzeichen: C-242/99
Rechtsgebiete: EGV, Verfahrensordnung, Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Vorschriften:
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234) | |
Verfahrensordnung Art. 104 § 3 | |
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1 | |
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14a Nr. 2 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Beschluss des Gerichtshofes vom 20. Oktober 2000. - Johann Vogler gegen Landwirtschaftliche Alterskasse Schwaben. - Ersuchen um Vorabentscheidung: Sozialgericht Augsburg - Deutschland. - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Soziale Sicherheit - Niederlassungsfreiheit - Anwendbares Recht - Selbständige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten - Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14a Nummer 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendbarkeit nur eines Rechts. - Rechtssache C-242/99.
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