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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 04.12.1997
Aktenzeichen: C-254/96
Rechtsgebiete: EGV, Richtlinie 91/533/EWG, Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995


Vorschriften:

EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234)
Richtlinie 91/533/EWG Art. 2 Abs. 2 c
Richtlinie 91/533/EWG Art. 2 Abs. 2 de
Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995 (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen)
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 04.12.1997 mit dem Aktenzeichen C-253/96


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