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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 11.01.2000
Aktenzeichen: C-295/98
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000. - Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - Rechnungsabschluß - Verspätete Klageerhebung - Unzulässigkeit. - Rechtssache C-295/98.

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