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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 05.02.1998
Aktenzeichen: C-30/96 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung, Verordnung Nr. 3761/92, Verordnung Nr. 3765/92, Verordnung Nr. 3766/92


Vorschriften:

EG-Satzung Art. 49
Verordnung Nr. 3761/92
Verordnung Nr. 3765/92
Verordnung Nr. 3766/92
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 5. Februar 1998. - Giovanni Battista Abello u. a. und Gerhard Riesch gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Gehaltsabrechnungen - Berichtigungskoeffizienten - Verordnungen (EWG) Nrn. 3761/92, 3765/92 und 3766/92 des Rates - Einrede der Rechtswidrigkeit. - Rechtssache C-30/96 P.

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