Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 23.10.1997
Aktenzeichen: C-354/96
Rechtsgebiete: Verfahrensordnung, Richtlinie 91/674/EWG


Vorschriften:

Verfahrensordnung Art. 78
Verfahrensordnung Art. 69 § 5 Abs. 1
Richtlinie 91/674/EWG
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. Oktober 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Streichung. - Rechtssache C-354/96.

Ende der Entscheidung

Zurück