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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 08.06.1999
Aktenzeichen: C-390/97
Rechtsgebiete: EGV, Sechste Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 67/227/EWG, Richtlinie 67/228/EWG, Steiermärkisches Tourismusgesetz, Tiroler Tourismusgesetz, Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetz
Vorschriften:
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234) | |
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 | |
Richtlinie 67/227/EWG | |
Richtlinie 67/228/EWG | |
Steiermärkisches Tourismusgesetz | |
Tiroler Tourismusgesetz | |
Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetz |
Ende der Entscheidung
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