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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 03.05.2005
Aktenzeichen: C-391/02
Rechtsgebiete: EWG-Vertrag, Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978, Vertrag über den konsolidierten Abschluss (ABl. L 193, S. 1), EG, EG-Vertrag, EWG-Vertrag, Codice civile


Vorschriften:

EWG-Vertrag Art. 5
Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 Art. 6
Vertrag über den konsolidierten Abschluss (ABl. L 193, S. 1) Art. 54 Abs. 3 Buchst. g
EG Art. 44 Abs. 2 Buchst. g
EG-Vertrag Art. 54 Abs. 3 Buchst. g
EWG-Vertrag Art. 58 Abs. 2
Codice civile Art. 2621 n.F.
Codice civile Art. 2622 n.F.
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 03.05.2005 mit dem Aktenzeichen C-387/02


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