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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 19.03.2002
Aktenzeichen: C-394/99
Rechtsgebiete: EGV


Vorschriften:

EGV Art. 39
EGV Art. 43
EGV Art. 14c Buchst. b
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 19.03.2002 mit dem Aktenzeichen C-393/99


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