Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 19.10.2007
Aktenzeichen: C-402/07
Rechtsgebiete: EG
Vorschriften:
EG Art. 234 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS
19. Oktober 2007(*)
"Verbindung"
Parteien:
In der Rechtssache C-402/07
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 17. Juli 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 30. August 2007, in dem Verfahren
Christopher Sturgeon u. a.
gegen
Condor Flugdienst GmbH
und in der Rechtssache C-432/07
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Handelsgericht Wien (Österreich) mit Entscheidung vom 26. Juni 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 18. September 2007, in dem Verfahren
Stefan Böck,
Cornelia Lepuschitz
gegen
Air France SA
erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS
nach Anhörung der Generalanwältin E. Sharpston
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe:
1 Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung der Art. 2 Buchst. l und 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1).
2 Da die genannten Rechtssachen ihrem Gegenstand nach miteinander in Zusammenhang stehen, sind sie gemäß Art. 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.
Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:
Die Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Luxemburg, den 19. Oktober 2007
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.