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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 07.07.1998
Aktenzeichen: C-405/96
Rechtsgebiete: EGV, Verfahrensordnung, Entscheidung 89/688/EWG
Vorschriften:
EGV Art. 177 | |
EGV Art. 95 Abs. 1 | |
EGV Art. 9 | |
EGV Art. 12 | |
EGV Art. 227 | |
Verfahrensordnung § 3 Art. 104 | |
Entscheidung 89/688/EWG |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Beschluss des Gerichtshofes vom 7. Juli 1998. - Société Béton Express, Société nouvelle de concassage, Société Bourbon Lumière und Société Ouest Concassage gegen Direction régionale des douanes de la Réunion. - Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal d'instance de Saint-Denis de la Réunion - Frankreich. - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Offensichtlich übereinstimmende Frage. - Verbundene Rechtssachen C-405/96, C-406/96, C-407/96 und C-408/96.
Ende der Entscheidung
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