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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 30.03.2000
Aktenzeichen: C-435/98 P
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 30. März 2000. - Sari Kristiina Jouhki gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte - Ausschreibung eines Auswahlverfahrens - Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-435/98 P.

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