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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 27.04.1999
Aktenzeichen: C-436/97 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung, EGV


Vorschriften:

EG-Satzung Art. 49
EG-Satzung Art. 51
EGV Art. 85
EGV Art. 86
EGV Art. 168a
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 27. April 1999. - Deutsche Bahn AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Wettbewerb - Eisenbahntransporte von Übersee-Containern - Beherrschende Stellung - Mißbrauch - Geldbußen. - Rechtssache C-436/97 P.

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