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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 21.06.2000
Aktenzeichen: C-514/99
Rechtsgebiete: EGV, Entscheidung 1999/514/EG, Entscheidung 98/256/EG


Vorschriften:

EGV Art. 230
Entscheidung 1999/514/EG
Entscheidung 98/256/EG Art. 6 Abs. 5
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes vom 21. Juni 2000. - Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit. - Rechtssache C-514/99.

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