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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 21.06.2000
Aktenzeichen: C-514/99
Rechtsgebiete: EGV, Entscheidung 1999/514/EG, Entscheidung 98/256/EG
Vorschriften:
EGV Art. 230 | |
Entscheidung 1999/514/EG | |
Entscheidung 98/256/EG Art. 6 Abs. 5 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Beschluss des Gerichtshofes vom 21. Juni 2000. - Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit. - Rechtssache C-514/99.
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