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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 29.04.2004
Aktenzeichen: C-7/02
Rechtsgebiete: Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1968, des Gesetzes über Abgaben im Rechtsverkehr und einiger anderer Abgabengesetze zur Bekämpfung bestimmter Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit Grundstücken vom 18. Dezember 1995
Vorschriften:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 5 Abs. 7 Buchst. a | |
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b | |
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 13 Teil B | |
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 13 Teil C | |
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 17 | |
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 20 | |
Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1968, des Gesetzes über Abgaben im Rechtsverkehr und einiger anderer Abgabengesetze zur Bekämpfung bestimmter Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit Grundstücken vom 18. Dezember 1995 Art. V Abs. 9 |
Ende der Entscheidung
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