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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 30.04.1999
Aktenzeichen: C-7/99 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung


Vorschriften:

EG-Satzung Art. 49 der
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes vom 30. April 1999. - Franco Campoli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Verfahren - Fristen - Beginn - Zustellung - Begriff - Unzulässigkeit. - Rechtssache C-7/99 P.

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