Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 10.06.1998
Aktenzeichen: T-116/95
Rechtsgebiete: EGV, Entscheidung 94/815/EG


Vorschriften:

EGV Art. 173
Entscheidung 94/815/EG
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Ein Unternehmen, das Klage gegen eine Entscheidung erhoben hat, mit der wegen Verstosses gegen die Wettbewerbsregeln eine Geldbusse gegen dieses Unternehmen festgesetzt wurde, kann ein Schreiben, mit dem die Kommission seinen Antrag auf Herabsetzung dieser Geldbusse ablehnt und in dem sie die Gründe für deren Höhe erläutert, nicht anfechten. Ein solches Schreiben ist nämlich eine Entscheidung, die die Entscheidung über die Festsetzung der Geldbusse nur bestätigt und die die sich aus dem Erlaß dieser Entscheidung ergebende Rechtsstellung des Unternehmens nicht ändert.


Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 10. Juni 1998. - Cementir - Cementerie del Tirreno SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit - Bestätigende Maßnahme - Rechtshängigkeit. - Rechtssache T-116/95.

Ende der Entscheidung

Zurück