Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 19.02.1997
Aktenzeichen: T-117/96
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
3 Die Art einer an die Kommission gerichteten Beschwerde ist anhand ihres Ziels und nicht nur auf der Grundlage förmlicher Kriterien zu beurteilen. Ein nicht näher ausgeführter Hinweis auf Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 in einem Schreiben an die Kommission kann dieses Schreiben nicht zu einer Beschwerde im Sinne dieser Bestimmung machen, wenn sich aus ihm ergibt, daß es auf die Feststellung eines Verstosses eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag gerichtet ist.
Ein Beschwerdeführer darf die tatsächlich anwendbaren Vorschriften nicht dadurch umgehen, daß er versucht, ein dem Artikel 169 des Vertrages unterliegendes Verfahren dieser Bestimmung zu entziehen und künstlich den Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 zu unterwerfen, die dem Beschwerdeführer eine bessere Stellung im Verfahren einräumen als Artikel 169 des Vertrages.
4 Eine Untätigkeitsklage, mit der eine natürliche oder juristische Person die Feststellung begehrt, daß es die Kommission dadurch, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet hat, unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, einen Beschluß zu fassen, ist unzulässig.
Natürliche oder juristische Personen können sich nämlich auf Artikel 175 Absatz 3 des Vertrages nur berufen, um feststellen zu lassen, daß ein Gemeinschaftsorgan es unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, Akte zu erlassen, deren Adressaten sie sein können. Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung einer Vertragsverletzung nach Artikel 169 des Vertrages kann die Kommission jedoch nur Akte erlassen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind.
Im übrigen ergibt sich aus Sinn und Wesen des Artikels 169 des Vertrages, daß die Kommission nicht verpflichtet ist, ein Verfahren nach dieser Vorschrift einzuleiten, sondern vielmehr insoweit über ein Ermessen verfügt, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 19. Februar 1997. - Intertronic F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beschwerde - Antrag auf Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens - Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit. - Rechtssache T-117/96.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.