Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Gericht: Europäisches Gericht
Urteil verkündet am 10.07.1990
Aktenzeichen: T-125/89
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Die Vorschriften, über die Berechnung der Verfahrensfristen haben eine allgemeine Geltung, die nicht von der Art der erhobenen Klage oder der Länge der hierfür vorgesehenen Frist abhängig ist.
Ist eine Klagefrist nach Kalendermonaten bestimmt, so endet sie mit Ablauf des Tages, der in dem durch die Frist bezeichneten Monat dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem die Frist in Gang gesetzt worden ist; bei einer Entscheidung, die bekanntgegeben worden ist, ist dies der Tag der Bekanntgabe ( vgl. Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 152/85, Misset/Rat, Slg. 1987, 223 ).
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ (ZWEITE KAMMER) VOM 10. JULI 1990. - FILTRONA ESPANOLA SA GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - WETTBEWERB - ZULAESSIGKEIT - KLAGEFRIST. - RECHTSSACHE T-125/89.
Tenor:
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.