Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 26.02.2007
Aktenzeichen: T-198/06
Rechtsgebiete: Verfahrensordnung
Vorschriften:
Verfahrensordnung 87 § 5 Abs. 1 |
Quelle: Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER FÜNFTEN KAMMER DES GERICHTS
26. Februar 2007
"Streichung"
Parteien:
In der Rechtssache T-198/06
Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme KG mit Sitz in Mayen (Deutschland),
Nikolaus Theis Nachf. Böger GmbH mit Sitz in Bundenbach (Deutschland),
I. B. Rathscheck Söhne KG Moselschiefer-Bergwerke mit Sitz in Mayen (Deutschland),
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin T. Risse,
Klägerinnen,
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Gross als Bevollmächtigten,
Beklagte,
wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 641 endg. der Kommission vom 8. März 2006, mit der ein Teil der Beihilfe, die der Magog Schiefergruben GmbH & Co. KG vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projektes "Entwicklung und Erprobung einer nc-gesteuerten, roboterunterstützten Produktion im Dachschieferbergbau" (Beihilfe Nr. C 31/2004, ex NN 53/2004) gewährt worden ist, für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird,
erlässt
DER PRÄSIDENT DER FÜNFTEN KAMMER DES GERICHTS ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe:
1 Mit am 22. Dezember 2006 in der Kanzlei des Gerichts eingereichtem Schreiben haben die Klägerinnen gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung dem Gericht mitgeteilt, dass sie die Klage zurücknehmen. Sie haben keinen Kostenantrag gestellt.
2 Mit am 26. Januar 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass sie keine Einwendungen gegen die Klagerücknahme der Klägerinnen habe und beantragt, diesen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
3 Gemäß Artikel 87 § 5 Absatz 1 der Verfahrensordnung wird die Partei, die die Klage oder einen Antrag zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies beantragt. In diesem Fall hat die Beklagte beantragt, die Klägerinnen zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Daher sind diesen die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
4 Unter diesen Umständen ist es nicht mehr notwendig, über den Streithilfeantrag der Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG vom 8. November 2006 zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zu entscheiden.
Tenor:
Aus diesen Gründen
hat
DER PRÄSIDENT DER FÜNFTEN KAMMER DES GERICHTS
beschlossen:
1. Die Rechtssache T-198/06 wird im Register des Gerichts gestrichen.
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Über den Streithilfeantrag der Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG muss nicht entschieden werden.
Luxemburg, den 26. Februar 2007
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.