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Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 12.12.2000
Aktenzeichen: T-201/99
Rechtsgebiete: EGV, EG-Satzung


Vorschriften:

EGV Art. 235
EGV Art. 288 Abs. 2
EG-Satzung Art. 17
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2000. - Royal Olympic Cruises Ltd, Valentine Oceanic Trading Inc., Caroline Shipping Inc., Simpson Navigation Ltd, Solar Navigation Corporation, Ocean Quest Sea Carriers Ltd, Athena 2004 SA, Freewind Shipping Company und Eliniki Etaireia Diipeirotikon Grammon AE gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Schaden, der infolge der bewaffneten Intervention in der Bundesrepublik Jugoslawien entstanden ist - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt. - Rechtssache T-201/99.

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