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Gericht: Europäisches Gericht
Urteil verkündet am 19.02.2004
Aktenzeichen: T-298/01
Rechtsgebiete: EGV, Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. [88] des EG-Vertrags


Vorschriften:

EGV Art. 232
EGV Art. 233
EGV Art. 87
EGV Art. 88
Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. [88] des EG-Vertrags
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 19.02.2004 mit dem Aktenzeichen T-297/01


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