Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 11.07.2000
Aktenzeichen: T-35/00
Rechtsgebiete: EGV
Vorschriften:
EGV Art. 230 |
1 Rechtsakte oder Entscheidungen, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG sein können, sind nur solche Maßnahmen, die zwingende Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers dadurch beeinträchtigen können, daß sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise ändern. Eine Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung, durch die eine nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung nur bestätigt wird, ist folglich unzulässig. Eine Entscheidung ist rein bestätigend, wenn sie im Vergleich zu einem früheren Rechtsakt nichts Neues enthält und nicht auf einer erneuten Prüfung der Situation des Adressaten dieses früheren Rechtsaktes beruht. (vgl. Randnr. 8)
2 Artikel 87 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung des Gerichts ist anzuwenden, um auch der obsiegenden Partei die Kosten aufzuerlegen, die sie der Gegenpartei ohne angemessenen Grund oder böswillig verursacht hat. Als solche sind Kosten in Zusammenhang mit einem Verfahren anzusehen, das selbst ohne angemessenen Grund oder böswillig angestrengt wurde. (vgl. Randnr. 14)
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 11. Juli 2000. - Anthony Goldstein gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit. - Rechtssache T-35/00.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.