Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 15.07.1998
Aktenzeichen: T-73/98 R
Rechtsgebiete: EGV, Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom
Vorschriften:
EGV Art. 173 Abs. 4 | |
EGV Art. 185 | |
EGV Art. 186 | |
Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4 |
Beim Erlaß einstweiliger Anordnungen ist zu beurteilen, ob der Antragsteller ein Interesse an den beantragten Maßnahmen nachgewiesen hat.
Ausserdem bemisst sich die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung nach der Notwendigkeit, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, damit der Antragsteller keinen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet. Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte. Dabei muß der Schadenseintritt, der von einer Reihe von Faktoren abhängt, mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorherzusehen sein.
Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 15. Juli 1998. - Société chimique Prayon-Rupel SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Streithilfe - Einstweilige Anordnungen - Dringlichkeit - Keine Dringlichkeit. - Rechtssache T-73/98 R.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.