Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Finanzgericht Münster
Beschluss verkündet am 23.03.2009
Aktenzeichen: 13 K 4286/08 AO
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 137 | |
FGO § 138 Abs. 2 |
In dem Verfahren
...
hat Richterin am Finanzgericht von Dobbeler als Berichterstatterin des 13. Senats
nach § 79a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung
nachdem der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist,
am 23.03.2009
beschlossen:
Tenor:
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung. Die Behörde hat dem Klagebegehren entsprochen.
Entgegen der Auffassung des Beklagten, liegt kein Grund für eine anderweitige Kostenauferlegung gemäß § 137 FGO vor. Der mit Schreiben des Klägers vom 15.09.2008 geltend gemachte Anspruch war eindeutig auf die Insolvenzanfechtung nach den Vorschriften der §§ 129 ff InsO gerichtet. Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch.
Rechtsmittelbelehrung: Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.