Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Kammergericht Berlin
Beschluss verkündet am 12.10.2006
Aktenzeichen: 1 W 302/06
Rechtsgebiete: ZPO, RVG-VV
Vorschriften:
ZPO § 91 Abs. 1 | |
RVG-VV Nr. 3401 | |
RVG-VV Nr. 7003 | |
RVG-VV Nr. 7005 |
Kammergericht Beschluss
Geschäftsnummer: 1 W 302/06
in Sachen
Der 1. Zivilsenat des Kammergerichts - Einzelrichter - hat auf die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 5.7.2006 - 18.0.376/04 - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Sieveking als Einzelrichter am 12.10.2006 beschlossen:
Tenor:
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 231,-- EUR.
Gründe:
Das Rechtsmittel ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG in Verbindung mit § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässig, hat jedoch in der Sache aus den im richterlichen Schreiben vom 3.9.2006 genannten Gründen, auf die Bezug genommen wird, keinen Erfolg.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
Hinweis des Einzelrichters vom 3.09.2006 zu dem Aktenzeichen 1 W 302/06 Beschluss vom 12.10.2006
Die Prozessbevollmächtigte der Beklagten verfügt nach ihrem Briefkopf über Standorte in Frankfurt (Oder) sowie Berlin. Der an der Berliner Kanzlei tätige Rechtsanwalt war nach § 59 I BRAO ohne weiteres befugt, aufgrund des der GmbH erteilten Mandates vor dem Landgericht Berlin aufzutreten. Es ist nicht ersichtlich, dass die Gebühr eines Terminsvertreters nach RVG - VV 3401 dabei entstanden wäre (s. a. § 15 Abs. 2 RVG). Auch eine Informationsreise des Mandanten wäre nicht erforderlich gewesen vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. VV 3400 Rdn. 20, 81.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.