Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Kammergericht Berlin
Beschluss verkündet am 02.05.2005
Aktenzeichen: 16 UF 54/05
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 514 Abs. 2 |
Kammergericht Beschluss
Geschäftsnummer: 16 UF 54/05
02.05.2005
In dem Rechtsstreit
hat der 16. Zivilsenat des Kammergerichts durch die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Scheer, den Richter am Kammergericht Dr. Prange und die Richterin am Kammergericht Gernoth-Schultz am 02. Mai 2005 beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die vom Beklagten selbst ohne anwaltlichen Beistand eingelegte Berufung war, wie sich aus der dortigen Bezugnahme des Beklagten auf seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, auszulegen auch als ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren (dazu BGH VersR 1991, 1424).
Der Antrag war zurückzuweisen, weil die Berufung keine Erfolgsaussichten bietet.
Ein Rechtsmittel gegen ein Zweites Versäumnisurteil kann gemäß § 514 Abs. 2 ZPO nur darauf gestützt werden, dass ein Fall schuldhafter Versäumung nicht vorgelegen hat.
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Der Beklagte war zu dem Einspruchstermin am 11. März 2003 ordnungsgemäß geladen (Zustellungsurkunde vom 27. Dezember 2004, Bl. 50). Wie sich aus seinem am 1. März 2005 eingegangenem Schreiben (datierend vom 2. März 2005, Bl. 58) ergibt, war ihm dieser Einspruchstermin bekannt. Seine Bitte um Verweisung des Rechtsstreits an sein neues Wohnsitzgericht in 78224 Singen (nach dem Umzug des Beklagten zeitlich nach der Rechtshängigkeit hiesigen Verfahrens) hat das Familiengericht mit Verfügung vom 2. März 2005 zutreffend (§ 261 Abs. 3 Satz 2 ZPO) abschlägig beschieden.
Die Berufung bietet mithin keine Erfolgsaussichten.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.