Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Beschluss verkündet am 19.08.1999
Aktenzeichen: 7 Ta 238/99
Rechtsgebiete: GKG, BRAGO, ArbGG
Vorschriften:
GKG § 25 Abs. 3 | |
BRAGO § 9 Abs. 2 | |
ArbGG § 78 Abs. 2 |
LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
Geschäftsnummer: 7 Ta 238/99
In dem Rechtsstreit
hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf am 19. August 1999 durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Rummel beschlossen:
Tenor:
Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. K.leinheisterka, Dr. M.iche, V.oi und P.lattentei wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.06.1999 ageändert.
Der Streitwert wird anderweitig auf 4.196,-- DM festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Gründe:
Die zulässige Beschwerde (§§ 25 Abs. 3 GKG; 9 Abs. 2 BRAGO) hat Erfolg.
Der angefochtene Beschluss entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer, wonach der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses mit 1/3 eines Monatseinkommens zu bewerten ist (zuletzt noch: Beschluss vom 08.04.1999 7 Ta 81/99 -). An dieser Rechtsprechung wird jedoch jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art nicht festgehalten.
Ob die streitwertmäßige Unterscheidung zwischen Endzeugnis und Zwischenzeugnis generell aufrecht erhalten werden kann, erscheint angesichts dessen fraglich, dass beide Arten von Zeugnissen für eine Bewerbung des Arbeitnehmers von gleicher Bedeutung sind (s. insoweit LAG Köln, Beschluss vom 12.07.1996 11 Ta 97/96 -, zustimmend: Meyer, Lexikon der Streitwerte im Arbeitsrecht, Rdn. 327). Dies mag indes dahingestellt bleiben. Jedenfalls nämlich wenn, wie hier, über wesentliche Einzelheiten des Zeugnisinhalts gestritten wird, ist eine niedrigere Bewertung des Zwischenzeugnisses nicht angebracht (so bereits: LAG Hamburg JurBüro 1998, 1158; wegen anderer Auffassungen für die Bewertung eines Zwischenzeugnisses s. die weiteren Nachweise bei GK/ArbGG/Wenzel, § 12 Rdn. 190; dazu, dass ein Zeugnisberichtigungsanspruch generell nicht niedriger bewertet werden darf als ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, s. Beschwerdekammer in: JurBüro 1988, 1079). Der Streitwert war daher im vorliegenden Fall wie für ein Endzeugnis auf 1 Monatseinkommen der Klägerin festzusetzen.
Gegen diesen Beschluss findet keine weitere Beschwerde statt (§ 78 Abs. 2 ArbGG).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.