Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Beschluss verkündet am 28.08.2008
Aktenzeichen: 9 Ta 276/08
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 |
Tenor:
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 2. Juni 2008 - 5 Ca 1269/08 d - dahin abgeändert, dass dem Kläger ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Auf eine Abänderbarkeit dieses Beschlusses nach § 120 Abs. 4 ZPO wird hingewiesen.
Gründe:
Die zulässige sofortige Beschwerde ist auch begründet.
Dem Kläger ist nach seinen derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ratenfreie Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts und der Vertreterin der Staatskasse sind die monatlichen Darlehensraten in Höhe von EUR 202,06 als sonstige Zahlungsverpflichtungen nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO in Abzug zu bringen.
Denn der Kläger hat dargelegt, dass mit dem am 6. März 2008 von der Kreissparkasse Köln zur Verfügung gestellten Darlehen Altschulden wie z. B. Mietrückstände, fällige Anwaltskosten, städtische Gebühren getilgt worden sind, die bereits vor Erhebung der Klage entstanden waren.
Altschulden sind regelmäßig zu berücksichtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Übernahme der Verpflichtung erforderlich oder angemessen war (vgl. dazu: Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 115 Rdn. 38). Diese Grundsätze müssen auch für ein neu aufgenommenes Darlehen gelten, soweit es zur Tilgung von Altschulden dient und mithin nur eine Umschuldung stattfindet.
Bei Berücksichtigung der monatlichen Darlehensraten verbleibt kein einzusetzendes Einkommen.
Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.