Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Beschluss verkündet am 19.11.2008
Aktenzeichen: 5 Ta 179/08
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Tenor:
1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.09.2008 - 3 Ca 1200/08 - teilweise aufgehoben.
2. Die Klägerin hat auf die Prozesskosten keine einmalige Zahlung aus ihrem Vermögen in Höhe von 687,79 € zu leisten.
3. Die Klägerin ist nicht verpflichtet, aus ihrem derzeitigen Einkommen und/oder Vermögen monatliche Ratenzahlungen zu erbringen. Gründe:
Das Arbeitsgericht hat im angefochtenen Beschluss die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten und zwischenzeitlich abgeschlossenen Rechtsverfolgung zutreffend bejaht; insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 2 der angefochtenen Entscheidung (= Bl. 16 d. Prozesskostenhilfebeiheftes) Bezug genommen.
Die durchzuführende Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt vorliegend, dass die Beschwerdeführerin keine Einmalzahlung aus ihrem Vermögen zu leisten hat. Hinsichtlich des insoweit vorhandenen Vermögens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 2, 3 der angefochtenen Entscheidung (= Bl. 16, 17 des Prozesskostenhilfebeiheftes) Bezug genommen. Die Bezirksrevisorin beim Landesarbeitsgericht hat in ihrer Stellungnahme vom 06.10.2008 (Bl. 25, 26 d. Prozesskostenhilfebeiheftes) zutreffend darauf hingewiesen, dass es für die zu beantwortende Frage, ob der das Vermögen schützende Schonbetrag von 2.600,00 € überschritten wird, hinsichtlich des Spar- und Kontoguthabens der Klägerin von angenommenen 1.011,11 € darauf ankommt, inwieweit insbesondere das Girokontoguthaben Vermögen oder lediglich laufende Einkünfte zur Bestreitung des täglichen Lebens darstellt. Die Beschwerdeführerin hat im Anschluss daran durch die Vorlage von Fotokopien ihrer Kontoauszüge als Anlage zum Schriftsatz vom 17.10.2008 belegt, dass das jeweils bezogene Krankengeld in seiner vollen Höhe für den laufenden Lebensunterhalt, wie Miete, Versicherungen, Telefon, Strom, Lebensmittel usw. - naheliegender Weise - eingesetzt wird. Folglich kommt eine Berücksichtigung dieses Guthabens vorliegend im hier konkret zu entscheidenden Einzelfall nicht in Betracht.
Im Hinblick auf die zuletzt vorgelegten Unterlagen besteht auch keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung monatlicher Ratenzahlungen, die nach den zutreffenden Ausführungen der Bezirksrevisorin jedenfalls in Betracht zu ziehen war.
Nach alledem war die angefochtene Entscheidung, wie geschehen, teilweise aufzuheben und abzuändern.
Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.