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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Beschluss verkündet am 25.01.2008
Aktenzeichen: III-3 Ws 4/08
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 162 Abs. 1 Satz 2 |
Tenor:
1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
2. Der Beschluss des Amtsgerichts W. vom 21. November 2007 (9 Gs 984/07) wird aufgehoben.
3. Die Sache wird zu neuer Entscheidung an das Amtsgericht W. zurückverwiesen.
Ende der Entscheidung
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