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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil verkündet am 23.08.2006
Aktenzeichen: I-2 U 27/02
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird Abschnitt IV. der Entscheidungsformel des am 10. Januar 2002 verkündeten Urteils der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6,5 Mio EURO vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Ende der Entscheidung
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