Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Beschluss verkündet am 01.03.2007
Aktenzeichen: 2 Ausl. A 73/06
Rechtsgebiete: EMRK
Vorschriften:
EMRK Art. 1 |
Gründe:
Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung wird der Regierung der A1 Gelegenheit gegeben, binnen eines Monats völkerrechtlich verbindliche Zusicherung abzugeben, dass für den Fall der Auslieferung des Verfolgten in die A1
- der Verfolgte während der Zeit des Verfahrens und der Hauptverhandlung in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert wird, die nicht nur formal, sondern auch tatsächlich (entsprechend den Ankündigungen des "Minister ...", Mr. C, MP, in dem "Annual Report" des "Department ..." für 2005/2006) in Übereinstimmung mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 steht und den in den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen/Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen vom 12.02.1987 festgelegten europäischen Mindeststandards entspricht,
- der Verfolgte in dieser o.a. Zeit (Untersuchungshaftzeit) ausschließlich in dieser Haftanstalt verbleibt und - auch nicht für noch ausstehende Ermittlungsvorgänge, wie z. B. Vernehmungen, - in eine andere JVA oder Polizeistation, - gewahrsam oder - gefängnis verlegt wird,
- der Deutschen Botschaft kurzfristig Gelegenheit gegeben wird, diese ihr zu benennende JVA aufzusuchen und sich über die real bestehenden Verhältnisse zu informieren und
- der Verfolgte im Fall der Verurteilung zu einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe in dieser Anstalt verbleibt oder aber in eine JVA verlegt wird, die die gleichen Verhältnisse und Bedingungen aufweist.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.