Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Beschluss verkündet am 18.06.2008
Aktenzeichen: 2 Ausl A 113/07
(1)
Rechtsgebiete: IRG
Vorschriften:
IRG § 26 Abs. 1 S. 2 |
Gründe:
Mit Beschluss vom 23. November 2007, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, hat der Senat gegen den Verfolgten die förmliche Überstellungshaft angeordnet.
Mit weiterem Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 hat der Senat die Überstellung des Verfolgten an den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda für zulässig erklärt und umfangreiche Einwendungen des Verfolgten aus den Schriftsätzen seines Beistands vom 10. Januar 2008 und 14. Februar 2008 zurückgewiesen.
Der Verfolgte hat gegen die Zulässigkeitsentscheidung des Senats Verfassungsbeschwerde erhoben. Die deutsche Bundesregierung hat auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts die Bewilligung der Überstellung bis zu dessen Entscheidung zurückgestellt. Mit Beschluss vom 16. April 2008 hat der Senat bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Fortdauer der Überstellungshaft angeordnet. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht zeitnah zu rechnen.
Gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 IRG ist daher erneut über die Fortdauer der Auslieferungshaft zu entscheiden.
Die Auslieferungshaft hat fortzudauern. Es besteht nach wie vor die Gefahr, dass sich der Verfolgte bei Haftverschonung dem Auslieferungsverfahren entziehen wird. Die Verhältnismäßigkeit ist angesichts des gegen den Verfolgten insbesondere erhobenen Vorwurfs des Völkermords gewahrt.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.