Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Beschluss verkündet am 10.10.2005
Aktenzeichen: 5 WF 187/05
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 87 |
Gründe:
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen das ihr gemäß §§ 11 VaHRG, 33 FGG auferlegte weitere Zwangsgeld von 150 EUR wegen Nichterteilung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich ist aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses unbegründet. Die Antragstellerin hat inzwischen weder die geforderten Auskünfte erteilt, noch zur Begründung der Beschwerde etwas vorgetragen, sondern vielmehr den Kontakt zu ihrem Prozessbevollmächtigten abgebrochen (zum Weiterbestehen der Vollmacht vgl. Zöller, ZPO, 25. Auflage, § 87 Rdn. 1; BverwG MDR 1984, 170).
Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 13a Abs. 1 Satz 2 GKG, 119 KostO.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.