Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 25.05.2007
Aktenzeichen: 11 UF 40/07
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Tenor:
Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q in V insoweit Prozesskostenhilfe für die Berufung bewilligt, als sie Kindesunterhalt ab Februar 2006 begehrt.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
1.
Die Beweiswürdigung des Amtsgericht dazu, dass der Beklagte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli 2006 nicht in unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat, sondern dass diese betriebsbedingt war, begegnet keinen Bedenken.
2.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senat ist auch dem gesteigert Unterhaltspflichtigen eine Übergangszeit von sechs Monaten für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes zuzubilligen.
Während dieses Zeitraums ergibt auch die Kürzung des Selbstbehalts des Beklagten um 13,5 % wegen ersparter Lebenshaltungskosten durch das Zusammenleben mit einer neuen Partnerin keine die durch Jugendamtsurkunden titulierten Beträge übersteigende Leistungsfähigkeit.
3.
Ab Februar 2007 kommt indes die Anrechnung fiktiver Einkünfte in Betracht, weil der Beklagte ausreichende Bewerbungsbemühungen nicht dargelegt hat und er sich als gesteigert Unterhaltspflichtiger nicht darauf beschränken durfte, auf eine erneute Einstellung durch seinen früheren Arbeitgeber zu warten.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.