Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 07.11.2000
Aktenzeichen: 2 s Sbd. 6 - 198/00
Rechtsgebiete: BRAGO
Vorschriften:
BRAGO § 99 |
Beschluss: Strafsache gegen S.L.
wegen schweren Raubes ,
(hier: Pauschvergütung für den bestellten Verteidiger gem. § 99 BRAGO).
Auf den Antrag des Rechtsanwalts K. in Köln vom 20. Juni 2000 auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die Pflichtverteidigung des früheren Angeklagten Li hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.11.2000 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, den Richter am Oberlandesgericht und den Richter am Landgericht nach Anhörung des Leiters des Dezernats 10 der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts beschlossen:
Tenor:
Der Antrag wird aus den zutreffenden Gründen der Stellungnahme des Leiters des Dezernats 10 der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Oktober 2000, die dem Antragsteller bekannt ist, abgelehnt. Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die die Senatsrechtsprechung berücksichtigenden Ausführungen, die durch die Einwendungen des Antragstellers vom 30. Oktober 2000 nicht in Frage gestellt sind, Bezug und macht sie zum Gegenstand seiner Entscheidung.
Ergänzend weist der Senat auf folgendes hin:
Durch die Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 99 BRAGO soll dem Pflichtverteidiger ein Ausgleich für besonders schwierige und umfangreiche Strafsachen gewährt werden. Ob die gewährten gesetzlichen Gebühren für den Ausfall der Arbeitskraft des Rechtsanwaltes im Hinblick auf die weiterlaufenden Kanzleikosten ein Äquivalent darstellen und ob die gesetzlichen Gebühren eine kostendeckende Arbeit ermöglichen, ist bei der Bewilligung der Pauschvergütung nicht zu berücksichtigen. Hierauf stellt das Gesetz nicht ab ( vgl. OLG Bremen, JurBüro 1981, 11,92 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 27. April 1998 - 2 (s) Sbd. 5 -54/98; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1998 - 2 (s) Sbd. 5 -97, 238 u. 239/97 sowie 50, 51 u. 52/98 m.w.N.). Vorliegend bieten weder der Umfang noch die Schwierigkeit der Sache Anlass, eine Pauschvergütung zu bewilligen, zumal die Besuche des Angeklagten in der JVA in Aachen durch die sehr kurze Hauptverhandlungsdauer an zwei Tagen zur Gänze kompensiert worden sind.
Der Senat hält auch an seiner ständiger Rechtsprechung fest, dass eine Pauschvergütung nur für Tätigkeiten zuerkannt werden kann, die die Verteidiger nach ihrer Beiordnung für ihre Mandanten erbracht haben. § 97 Abs. 2 BRAGO gewährt auch in Verbindung mit § 99 BRAGO keine Zusatzgebühr ( vgl. Senat im AnwBl. 1998, 219; zuletzt Senatsbeschluss vom 6.4.2000 -2 (s) Sbd. 6- 6 u.7/2000 in www.burhoff.de).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.