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Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 17.02.2000
Aktenzeichen: 22 U 87/99
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 |
Leitsatz:
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer landwirtschaftlichen Fläche, die für 4,00 DM/m² verkauft wurde und die nach fast 6 Jahren aufgrund einer Änderung des Bebauungsplans einen Wert von 130,00 DM/m² hat.
OBERLANDESGERICHT HAMM BESCHLUSS
In Sachen
gegen
wird der Tenor des am 17. Februar 2000 verkündeten Urteils des 22. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Hamm wie folgt berichtigt:
Tenor:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Gründe:
Der Urteilstenor war wegen einer offensichtlichen Unvollständigkeit gem. § 319 ZPO zu berichtigten und um die versehentlich nicht aufgenommene Kostenentscheidung, die sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, zu ergänzen.
Ende der Entscheidung
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