Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 07.08.2003
Aktenzeichen: 23 W 110/03
Rechtsgebiete: ZPO, RpflG
Vorschriften:
ZPO § 572 I | |
RpflG § 11 I |
OBERLANDESGERICHT HAMM BESCHLUSS
23 W 110/03 OLG Hamm
in dem Rechtsstreit
Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am 07.08.2003 auf die durch Verfügung des Rechtspflegers vom 11.04.2003 angeordnete Vorlage der sofortigen Beschwerde der Klägerin vom 31.12.2002 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Bielefeld vom 05.12.2002 durch die Richterin am Oberlandesgericht Albert als Einzelrichterin
beschlossen:
Tenor:
Der Senat lehnt eine Entscheidung ab.
Gründe:
Der Senat ist derzeit mangels zulässiger Vorlage der sofortigen Beschwerde der Klägerin zu einer Sachentscheidung nicht berufen.
Eine zulässige Vorlage hätte die Durchführung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens vorausgesetzt, das hier nicht gegeben ist. Der Nicht-Abhilfe-Vermerk vom 11.04.2002 enthält lediglich einen pauschalen Verweis auf eine "Rücksprache mit dem seinerzeit für die Entscheidung zuständigen Rechtspfleger", ohne dass der Inhalt dieser Rücksprache mitgeteilt wird. Eine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevortrag, wonach bei der Kostenrechnung der Beklagten nach zu hohen Streitwerten abgerechnet worden sein soll, fehlt gänzlich. Auch der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss enthält keinerlei Begründung dafür, warum die hinsichtlich des zugrundezulegenden Streitwertes divergierenden Kostenrechnungen der Parteien anerkannt worden sind.
Damit lässt sich keine auf den Einzelfall bezogene Sachüberprüfung der mit der Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen feststellen. Hierdurch wird der mit der Neufassung der §§ 572 I ZPO, 11 I RpflG verfolgte Zweck unterlaufen, durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle ein weiteres Beschwerdeverfahren zu vermeiden.
Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung - unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin - an das Landgericht zurückzugeben.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.