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Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 17.10.2000
Aktenzeichen: 27 U 33/00
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 |
OBERLANDESGERICHT HAMM BESCHLUSS
27 U 33/00 OLG Hamm 15 O 156/98 LG Dortmund
In dem Rechtsstreit
Tenor:
wird das Urteil des Senats vom 31. August 2000 gemäß § 319 ZPO im Rubrum dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen des Landgerichts Dortmund 15 O 156/98 lautet.
Hamm, den 17. Oktober 2000
Oberlandesgericht, 27. Zivilsenat
Ende der Entscheidung
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