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Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Urteil verkündet am 17.09.2009
Aktenzeichen: 4 U 71/09 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3 (§ 92 Abs. 1 ZPO).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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