Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 28.01.2005
Aktenzeichen: 7 WF 234/04
Rechtsgebiete: BSHG
Vorschriften:
BSHG § 91 |
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird geändert.
Der Antragstellerin wird für die Klage auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt in Höhe von monatlich 220,04 € ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C beigeordnet, soweit der Unterhalt für die Zeit ab Klagezustellung begehrt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
Gründe:
Die sofortige Beschwerde hat Erfolg, soweit die Zeit ab (noch zu erfolgender) Klagezustellung betroffen ist. Insoweit hat die Antragstellerin ihren Ansprch schlüssig begründet.
Für die Zeit davor ist die Antragstellerin wegen ihr in den geltend gemachten Anspruch übersteigender Höhe gewährter Sozialhilfe nicht aktivlegitimiert, § 91 BSHG. Eine Rückabtretung ist nicht vorgelegt worden.
Der Senat teilt nicht die Auffassung des Familiengerichts, die Rechtsverfolgung der Antragstellerin sei mutwillig, weil sie den Nachscheidungsunterhalt schon im Verbund hätte geltend machen können.
Denn es wäre keineswegs sichergestellt, daß diese Verfahrensweise für die Antragstellerin (wegen der Gebührendegression) günstiger gewesen wäre. Prozeßkostenhilfe darf nur bewilligt werden, soweit hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Bei einer isolierten Geltendmachung hat, wenn die Klage Erfolg hat, der Gegner die Kosten zu tragen (und zu erstatten). Im Verbundverfahren sind demgegenüber die Kosten regelmäßig gegeneinander aufzuheben, § 93a I 1 ZPO. Zwar kann das Familiengericht gemäß § 93 a I S. 2 Ziff. 1, 2 u.a. dann, wenn ein Gatte in einer Unterhaltssache ganz oder teilweise unterlegen ist, nach seinem Ermessen über die Kosten anderweitig entscheiden. Es ist aber für den Prozeßkostenhilfegesuchsteller nicht absehbar, wie das Familiengericht das Ermessen ausüben wird, weshalb sich schon deshalb die Annahme, die isolierte Geltendmachung von Nachscheidungsunterhalt sei mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, verbietet (siehe auch Zöller/Vollkommer, 24. Auflage, § 623 ZPO, Rn. 24, 24a m.w.N. aus der Rspr., auch zur Gegenmeinung).
Die Entscheidung über die Ermäßigung der Gerichtsgebühr beruht auf Ziff. 1811 KV der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.