Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Beschluss verkündet am 07.09.1999
Aktenzeichen: 19 W 27/99
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
OBERLANDESGERICHT KÖLN BESCHLUSS
19 W 27/99 20 O 581/98 LG Köln
In dem Rechtsstreit
pp.
Tenor:
wird die Beschwerde der Antragstellerin vom 23. Juni 1999 gegen den ihr Prozeßkostenhilfe verweigernden Beschluß des Landgerichts Köln vom 7. April 1999 - 20 O 581/98 - aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die auch durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet worden sind, zurückgewiesen.
Gründe:
Ergänzend hierzu gilt:
Soweit die Antragstellerin zur Begründung der Sittenwidrigkeit ins Feld führt, erst durch die Umschuldung wirtschaftlich überfordert worden zu sein, übersieht sie, dass sie bereits vorher für eigene und Verbindlichkeiten ihres Ehemannes in Höhe von wenigstens 256.837,77 DM haftete, und zwar grundsätzlich auch mit ihrem Grundbesitz, dessen Verkehrswert 276.000,-- DM betrug; nach der Umschuldung belief sich ihre Haftung auf 290.000,-- DM. Auch ergibt sich aus den substantiierten Darlegungen der Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 13.1.1999, dass vor der Umschuldung sich die Antragstellerin selbst und nicht nur ihr Ehemann sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, die Umschuldung also in gleichem Maße auch ihren Interessen diente; die Umschuldung erwies sich bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht als wirtschaftlich sinnlos (vgl. hierzu BGH MDR 1996, 568). Unzutreffend ist auch die Behauptung der Antragstellerin, die Umschuldung der bei der BfG Bank bestehenden Verbindlichkeiten von 120.000,-- DM sei wirtschaftlich nachteilig gewesen, weil einer Zinsersparnis von 18.053,16 DM eine zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung von 25.000,68 DM gegenüber gestanden hätte. Eine Vorfälligkeitsentschädigung in dieser Höhe hat die Antragstellerin nicht zahlen müssen, wie urkundlich belegt ist (AH Bl. 44) und von ihr erstinstanzlich auch eingeräumt war (Bl. 47 d.A.). Tatsächlich erhielt sie durch die Umschuldung einen effektiven Vorteil von 3.105,50 DM, wie die nachstehende Berechnung zeigt:
Zinsbelastung B., Zinssatz 9,07%, Laufzeit 93 Monate 84.351,00 DM Zinsbelastung K., Zinssatz 7,98 %, Laufzeit 93 Monate 74.214,00 DM Differenz 10.137,00 DM Vorfälligkeitsentschädigung (AH Bl.44) -6517,34
-514,16 effektive Ersparnis 3.105,50 DM
Da die Umschuldung auch ersichtlich nicht dazu diente, lediglich Vermögensverlagerungen zwischen der Antragstellerin und ihrem Ehemann zu verhindern, ist durch die Scheidung auch nicht die Geschäftsgrundlage für die Mithaftung der Antragstellerin entfallen (vgl.hierzu BGH MDR 1996, 925; MDR 1997, 359).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.