Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
Beschluss verkündet am 19.06.2006
Aktenzeichen: 2 U 1134/05
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 524 Abs. 4 |
OBERLANDESGERICHT KOBLENZ Beschluss
(gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO) Geschäftsnummer: 2 U 1134/05
in dem Rechtsstreit
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Henrich, den Richter am Oberlandesgericht Künzel und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Reinert
am 19. Juni 2006
einstimmig
beschlossen:
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz vom 11. Juli 2005 wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung ist wirkungslos.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 13/100, die Beklagte zu 87/100.
Gründe:
Die Berufung ist nicht begründet.
Der Senat hat gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO mit Hinweisverfügung des Vorsitzenden vom 1.6.2006 darauf hingewiesen, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern (§ 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Auch sind die Erfolgsaussichten der Berufung verneint worden. Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Hinweisverfügung vom 1.6.2006 Bezug.
Die Beklagte hat gemäß Schriftsatz vom 12.6.2006 (GA 112) mitgeteilt, dass das Gericht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO entscheiden möge. Die Ausführungen geben dem Senat zu einer abweichenden Beurteilung keine Veranlassung. Der Senat nimmt auf die Ausführungen in seiner Hinweisverfügung vom 1.6.2006 Bezug.
Die Anschlussberufung der Klägerin verliert gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92 Abs. 1, 96, 97 Abs. 1 ZPO. Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung waren quotenmäßig der Klägerin und Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.189,12 € (4.493,11 € Berufung Beklagte, 696,01 € Berufung Anschlussberufung Klägerin) festgesetzt.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.