Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Beschluss verkündet am 06.11.2000
Aktenzeichen: 14 WF 135/00
Rechtsgebiete: GKG
Vorschriften:
GKG § 17 I 2 |
Der Streitwert des Antrags (der Klage) auf Leistung des jeweiligen Regelbetrags bzw. eines Prozentsatzes davon richtet sich nach dem für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags (der Klage) maßgebenden Betrag. Von den Regelbetragssätzen abzusetzende Beträge (z.B. Kindergeld) bleiben außer Betracht.
OLG Köln, 14. Zivilsenat, Beschl. v. 6.11.2000 - 14 WF 135/00 -
OBERLANDESGERICHT KÖLN BESCHLUSS
14 WF 135/00 50 F 202/00 Amtsgericht Kerpen
In der Familiensache
pp.
hat der 14. Zivilsenat - Familiensenat - unter Mitwirkung des Vors. Richters am OLG Dr. Büttner, der Richterin am OLG Gerhardt und des Richters am OLG Thiesmeyer am 6.11.2000
beschlossen:
Tenor:
Auf die Beschwerde der Rechtsanwältin B. , K. , gegen den Streitwertbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen am Ende des Urteils vom 15.9.2000 (50 F 202/00) wird der Streitwert in Abänderung dieses Beschlusses auf 15516,- DM festgesetzt.
GRÜNDE
Die gem. §§ 25 III GKG, 9 II BRAGO zulässige Beschwerde ist in der Sache begründet.
Maßgebend ist nach § 17 I 2 GKG der Jahresbetrag der verlangten Unterhaltsrente ohne Berücksichtigung abgezogenener Kindergeldbeträge, hier also 15516,- DM (3x 431x12).
Nicht entscheidend ist, daß der Zahlbetrag geringer ist wegen der Verrechnung des Kindergeldes, denn insoweit handelt es sich nur um einen Verrechnungsvorgang.
Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994,23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr.144).
An dieser Rechtslage hat sich durch die Gesetzesänderungen zum 1.7.1998 nichts geändert. Im Gegenteil regelt § 1612b V BGB, geändert in der voraussichtlich zum 1.1.2001 in Kraft tretenden Fassung, daß es zur Anrechung von Kindergeld nicht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist den Regelbetrag - ab 1.1.2001 135 % des Regelbetrages - zu leisten. Für die Streitwertbemessung kommt es daher nicht darauf an, ob und in welcher Höhe Kindergeld auf die geschuldeten Barunterhaltsbeträge verrechnet wird.
Eine Kostenentscheidung entfällt gem. § 25 IV GKG.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.